Invasive Arten

Immer wieder wird die Kanadagans in Zusammenhang mit den sogenannten invasiven Arten genannt. Aber was sind eigentlich invasive Arten?

 

Als invasiv gelten Arten, die im jeweiligen Bezugsgebiet entweder heimische Arten direkt gefährden oder Lebensräume so verändern, dass diese (indirekt) heimische Arten gefährden.

 

Wer es ganz genau wissen will, kann sich beim Bundesamt für Naturschutz schlau machen:

https://neobiota.bfn.de/invasivitaetsbewertung/methodik.html

 

Kanadagänse standen bis 2015 auf der Beobachtungsliste der potentiell invasiven Arten beim Bundesamt für Naturschutz. In Deutschland wurde sie als nicht invasiv eingestuft. 2016 war sie nicht mehr in der "Liste der potentiell invasiven Arten" aufgeführt.

 

Kanadagänse gelten weder in Deutschland noch in der EU als invasive Art.

 

Kanadagänse sind eingebürgerte Neozoen und werden wie heimische Arten behandelt:

Sie unterliegen Artikel 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie 2009/147 des Europäischen Parlaments und des Rates; damit gilt die Kanadagans in Deutschland als besonders geschützte Art (§ 7 Abs. 2 Nr. 13b BNatSchG).

 

Sie unterliegen jedoch auch dem Jagdrecht und dürfen zu den Jagdzeiten abgeschossen werden. Aber nicht in befriedeten Bezirken, also nicht in Wohngebieten, auf Friedhöfen, usw.